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Bildmotiv in dieser Region: Sitzende Person, die ein Handy in der Hand hält und dieses bedient. Vor der Person steht ein Laptop auf dem Tisch.

Vorgang VI/377

Diese Ansicht enthält Informationen zum Vorgang: Mitteilungsvorlage VI/377

Mitteilungsvorlage: VI/377
Betreff: Pflicht zur Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten nach § 8 Abs. 4 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetztes (HAltBodSchG);

Bezug: Verfügung der Kommunalaufsicht Darmstadt-Dieburg vom 22.12.2020 nebst Anlagen
Federführung: Technische Verwaltung
Dokument:
Haupt- und Ergänzungsvorlagen
 BetreffTermin
VI/377 1. Ergänzung - Mitteilungsvorlage
Pflicht zur Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten nach § 8 Abs. 4 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetztes (HAltBodSchG);

Bezug: Verfügung der Kommunalaufsicht Darmstadt-Dieburg vom 22.12.2020 nebst Anlagen
Mo, 15.04.2024 20:05 Uhr
Gemeindevertretung