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Bildmotiv in dieser Region: Sitzende Person, die ein Handy in der Hand hält und dieses bedient. Vor der Person steht ein Laptop auf dem Tisch.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://rim.ekom21.de/waldeck-frankenberg/ veröffentlichte Webanwendung des Kreisausschusses des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten‑Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1‑4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 – KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung.
Die Webanwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Kontraste

In der Standard‑Ansicht kann es vorkommen, dass Farben bzw. Farbkombinationen eingesetzt werden, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen nicht erfüllen. Inhalte können von Personen mit Sehbeeinträchtigungen daher eventuell nicht richtig wahrgenommen werden.
Wir empfehlen in diesem Fall die Verwendung des Hochkontrast‑Modus.

Zugängliche Beschriftungen und Beschreibungen

In manchen Bereichen, bspw. im Suchfeld und den Kalenderterminen, stimmen die angezeigten Beschriftungen nicht mit den zugänglichen Beschriftungen für Hilfstechnologien überein.
Zudem befinden sich in der Anwendung teilweise irreführende zugängliche Beschreibungen.
Im Kalender werden zu den Daten keine Wochentage von Hilfstechnologien ausgegeben. Die Wochentage sind für Hilfstechnologien unzugänglich.

Versteckte Inhalte im Umbruch

Im Umbruch werden Inhalte teilweise ausgeblendet. Dies betrifft vor allem Texte im Seitenkopf.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.08.2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Telefon: +49 5631 954 1517

E-Mail: tanja.reitmaier@lkwafkb.de

Anschrift:

Tanja Reitmaier

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Südring 2

34497 Korbach

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmute Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle

Landgraf‑Philipp‑Platz 1‑7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E‑Mail: Durchsetzungsstelle‑LBIT@rpgi.hessen.de

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