Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://rim.ekom21.de/waldeck-frankenberg/ veröffentlichte Webanwendung des Kreisausschusses des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten,
Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen
Behinderten‑Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über
barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1‑4 und § 4 der BITV HE,
die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 – KGRZ Hessen
durchgeführten vereinfachten Überprüfung.
Die Webanwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten
Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Kontraste
In der Standard‑Ansicht kann es vorkommen, dass Farben bzw. Farbkombinationen eingesetzt werden,
die die gesetzlichen Kontrastanforderungen nicht erfüllen. Inhalte können von Personen mit
Sehbeeinträchtigungen daher eventuell nicht richtig wahrgenommen werden.
Wir empfehlen in diesem Fall die Verwendung des Hochkontrast‑Modus.
Zugängliche Beschriftungen und Beschreibungen
In manchen Bereichen, bspw. im Suchfeld und den Kalenderterminen, stimmen die angezeigten
Beschriftungen nicht mit den zugänglichen Beschriftungen für Hilfstechnologien überein.
Zudem befinden sich in der Anwendung teilweise irreführende zugängliche Beschreibungen.
Im Kalender werden zu den Daten keine Wochentage von Hilfstechnologien ausgegeben. Die
Wochentage sind für Hilfstechnologien unzugänglich.
Versteckte Inhalte im Umbruch
Im Umbruch werden Inhalte teilweise ausgeblendet. Dies betrifft vor allem Texte im Seitenkopf.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.08.2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem
Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Telefon: +49 5631 954 1517
E-Mail: tanja.reitmaier@lkwafkb.de
Anschrift:
Tanja Reitmaier
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Südring 2
34497 Korbach
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmute Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs‑ und Überwachungsstelle
Landgraf‑Philipp‑Platz 1‑7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E‑Mail: Durchsetzungsstelle‑LBIT@rpgi.hessen.de